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Sie planen eine Baustelle mit durchschnittlich fünf Arbeitskräften a 100 Arbeitstage?
Bei einem Bauvolumen ab 300.000 € wird diese Voraussetzung immer erfüllt sein. Bei arbeitsintensiven Baustellen kann die Schwelle auch deutlich niedriger liegen, wenn mehrere Unternehmen parallel eingesetzt werden oder „gefährliche Arbeiten“ ausgeführt werden müssen.
Dann ist ein SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erforderlich!
Grundlagen meiner Arbeit sind:
- EU Baustellenrichtlinie 92/59EWG, Baustellenverordnung und Landesbauordnung
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
- geltendes Arbeitsschutzgesetz sowie Grundgesetz Art.2 Schutz von Leben und Gesundheit