Leistungen
Was sind meine Leistungen?
- Vorankündigung nach § 2 Abs.2 der Baustellenverordnung
- Anpassung der Vorankündigung bei Notwendigkeit
- Zusammenarbeit mit Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbrauchsschutz
- Teilnahme an ausgewählten Baubesprechungen
- Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, (SiGe-Plan)
- Laufende Kontrollen der im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen, Durchführung von Baustellenbegehungen ohne / mit vorheriger Ankündigungen und Berichterstattung an Bauherrn oder an seinen festgelegten Vertreter. Die Anzahl der Kontrollen richtet sich nach der Notwendigkeit, aber mind. 7 Begehungen während der Bauzeit, eine Begehung innerhalb 3 Wochen.
- Aktualisierung und Fortschreibung des SiGe-Planes
- Bekanntmachen der SiGe-Planinhalte auf der Baustelle und Hinwirkung auf deren Einhaltung