Leistungen

Leistungen

Was sind meine Leistungen?

  • Vorankündigung nach § 2 Abs.2 der Baustellenverordnung
  • Anpassung der Vorankündigung bei Notwendigkeit
  • Zusammenarbeit mit Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbrauchsschutz
  • Teilnahme an ausgewählten Baubesprechungen
  • Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, (SiGe-Plan)
  • Laufende Kontrollen der im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen, Durchführung von Baustellenbegehungen ohne / mit vorheriger Ankündigungen und Berichterstattung an Bauherrn oder an seinen festgelegten  Vertreter. Die Anzahl der Kontrollen richtet sich nach der Notwendigkeit, aber mind. 7 Begehungen während der Bauzeit, eine Begehung innerhalb 3 Wochen.
  • Aktualisierung und Fortschreibung des SiGe-Planes
  • Bekanntmachen der  SiGe-Planinhalte auf der Baustelle und Hinwirkung  auf deren   Einhaltung